Die Münzreform im Königreich Preußen von 1821: Ein Blick auf ihre weitreichenden Folgen

Der Erlass des preußischen Münzgesetzes vom 30. September 1821 sah die Einführung einer einheitlichen Währung in Gold und Silber in allen Landesteilen vom Königreich Preußen vor. Es zielte auf die Beseitigung besonderer Währungsverhältnisse in den einzelnen Provinzen. Dies sollte durch die Ausprägung einer umfangreichen Menge neuer inländischer Gold- und Silbermünzen erreicht werden, die sowohl den Umlauf ausländischer als auch herabgesetzter älterer inländischer Scheidemünzen entbehrlich machen. Als Hauptgoldmünze deklarierte das Münzgesetz den Friedrichs d’or, der im Rechnungswesen 5 Taler galt. Während der nach dem 14-Taler-Fuß geprägte Taler die Hauptsilbermünze des Königreichs blieb, wurde die Prägung halber, viertel und zwölftel Talerstücke als Kleinkurant aufgegeben und lediglich die weitere Ausgabe des 1/6 Talerstückes zugelassen.

Goldmünzen sammeln

Friedrichs d`or 1828 Friedrich Wilhelm III. | Old 216; eigene Sammlung

Goldmünzen sammeln

Friedrichs d`or 1828 Friedrich Wilhelm III. | Old 216; eigene Sammlung

 

Silbermünzen sammeln

Taler 1823 Friedrich Wilhelm III. | Old 180 | eigene Sammlung

Silbermünzen sammeln

Taler 1823 Friedrich Wilhelm III. | Old 180 | eigene Sammlung

Die wohl bedeutendste Änderung war die Abschaffung des 1/24-Talers, auch als guter Groschen bekannt, sowie die Einführung des Silbergroschens aus Billon im 16-Taler-Fuß im gesamten Königreich. Für 30 Silbergroschen erhielt man schließlich 1 Taler. Neben der Ausgabe der Silbergroschen wurden auch Vier-, Drei-, Zwei- und Ein Pfennig-Münzen aus Kupfer geprägt, die im täglichen Zahlungsverkehr Verwendung fanden. Die Preisgestaltung lautete – 1 Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pfennig.

1/6 Taler 1814 Brandenburg-Preussen

1/6 Taler 1814 VS | Old. 110 | eigene Sammlung

1/6 Taler 1814 Brandenburg-Preussen

1/6 Taler 1814 RS | Old. 110 | eigene Sammlung

 

2 1/2 Silbergroschen 1872 VS | Old. 414 | eigene Sammlung

2 1/2 Silbergroschen 1872 RS | Old. 414 | eigene Sammlung

Das Münzgesetz regelte nicht nur die Akzeptanz älterer preußischer Silber- und Kupfermünzen, sondern auch den Umlauf ausländischer Münzen, insbesondere in den westlichen Provinzen Preußens. Die Regierungen der einzelnen Provinzen erhielten den Auftrag, die neuen Scheidemünzen so rasch wie möglich in der gesamten Provinz zu verbreiten und den bisherigen Mangel an Scheidemünzen dadurch zu beheben. Zu diesem Zweck sollte ein Zehntel aller Gehälter, Pensionen und anderen Zahlungen an Zivil- und Militärpersonen in neuem preußischen Scheidemünzgeld ausgezahlt werden. Die Einführung der neuen preußischen Scheidemünzen gestaltete sich als langwieriger Prozess.

1 Silbergroschen 1872 Vs | Old. 415 | eigene Sammlung

1 Silbergroschen 1872 Rs | Old. 415 | eigene Sammlung

 

Auktionshaus Künker Osnabrück

4 Pfennig 1825 Vs | Old.188, Auktion Künker 353 Los 4070

Auktionshaus Künker Osnabrück

4 Pfennig 1825 Rs | Old.188, Auktion Künker 353 Los 407

Es wurden große Mengen des neuen Geldes benötigt, die zunächst hergestellt werden mussten. Kritisch wurde die Situation, nachdem mit Kabinettsorder vom 22. Juni 1823 angeordnet wurde, dass nach Ablauf von sechs Monaten alle fremden Silber- und Kupferscheidemünzen außer Kurs gesetzt und deren Einfuhr untersagt werden sollte. Dies führte zu einer allgemeinen Verknappung des Umlaufs von Scheidemünzen im Königreich. Das Verbot aller ausländischen Scheidemünzen ließ sich beispielsweise in der Provinz Westfalen nicht durchsetzen, da der Mangel an einheimischen Scheidemünzen weiterhin Kompromisse erforderte. Innerhalb von drei Monaten sollten alle alten Scheidemünzen umgetauscht werden. Der alltägliche Handel und Verkehr hatte unter Androhung von Strafen die preußische Rechnungsweise einzuführen, wobei der Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pfennig gerechnet wurde.

3 Pfennig 1849 A Brandenburg-Preussen Vs. | Old. | eigene Sammlung

3 Pfennig 1849 A Brandenburg-Preussen Rs. | Old. | eigene Sammlung

 

2 Pfennig 1851 A Brandenburg-Preussen Vs. | Old. 336 | eigene Sammlung

2 Pfennig 1851 A Brandenburg-Preussen Rs. | Old. 336 | eigene Sammlung

 

Auktionshaus Künker Osnabrück

1 Pfennig 1821 A | Old.191, Auktion Künker 353 Los 4072

Auktionshaus Künker Osnabrück

1 Pfennig 1821 A | Old.191, Auktion Künker 353 Los 4072

 

Quelle: Beiträge zur Brandenburgisch/Preußischen Numismatik; Numismatisches Heft 07/15; Autor: Jens Heckl

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